Kategorie 1
Die Klassifizierung der Fremdenverkehrsämter wird per Präfekturerlass ausgesprochen und ist fünf Jahre lang gültig. Zuvor erarbeitet und reicht das TO eine Akte ein, in der beschrieben wird, wie die im Erlass vom 16. April 2019 festgelegten Kriterien erfüllt werden. Die Einstufung in Kategorie 1 ermöglicht der Gemeinde den Zugang zur Einstufung als Tourismusort, die eine Anerkennung für einen hervorragenden Empfang darstellt.