Barrierefreiheit: nicht konform

Avignon Tourisme verpflichtet sich, seine Website avignon-tourisme.com gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Zu diesem Zweck setzen wir die folgende Strategie und die folgenden Maßnahmen um:

  • Demnächst Durchführung eines RGAA-Konformitätsaudits für die gesamte Website,
  • Umsetzung eines Aktionsplans zur Behebung der festgestellten Nichtkonformitäten.

Stand der Konformität

Die Website avignon-tourisme.com entspricht nicht dem allgemeinen Standard zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA 4.1).
Das Konformitätsaudit wurde noch nicht durchgeführt.

Inhalte sind nicht zugänglich.

Da das Konformitätsaudit noch nicht durchgeführt wurde, ist die genaue Liste der nicht konformen Inhalte noch nicht verfügbar.
Es ist jedoch wahrscheinlich, dass einige Elemente Probleme mit der Zugänglichkeit aufweisen, darunter :

  • Textalternativen für Bilder und Medien,
  • Farbkontraste,
  • Strukturierung von Seiten und Überschriften,
  • Navigation mit der Tastatur,
  • PDF-Dokumente und andere herunterladbare Dateien.

Dieser Abschnitt wird nach der Durchführung des Audits aktualisiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. August 2025 erstellt und wird nach der Durchführung des Audits aktualisiert.

Rückmeldungen und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie uns kontaktieren, um auf eine zugängliche Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Rechtsmittel

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website zuzugreifen, Sie uns darauf hinweisen und Sie keine Antwort von uns erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerden oder einen Antrag auf Befassung an den Défenseur des droits (Rechtsverteidiger) weiterzuleiten.